Neue Regelungen für Kitas

Für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind mit dem am 10.06.2020 veröffentlichen Erlass und dem neu verfassten Hygienekonzept klare und verständliche Regelungen getroffen worden, die zuvor in der 7. Eindämmungsverordnung vom 30.06.2020 nicht vollständig beschrieben wurden.

Kinder und der leichte Schnupfen

Das kranke Kinder nichts in der Kita zu suchen haben ist uns und vielen Eltern klar.

Aber die Verweigerung der Aufnahme der Kinder mit leichten Erkältungssymptomen oder mit der obligatorischen laufenden Nase nahm Überhand. Daher finden wir es sehr gut, dass der „German-Schnupfen“ herausgenommen und für alle Beteiligten konkretisiert beschrieben wurde: „Eine Einrichtung grundsätzlich besuchen können

  • Kinder bis 3 Jahre mit typischer laufender Nase ohne weitere Krankheitszeichen,
  • Kinder ab 3 Jahren mit einer leichten banalen Erkältung, die kein Fieber und kein Krankheitsgefühl und insbesondere keinen trockenen Husten haben.“

Gesundschreibung

Eine generelle Vorgabe des Landes, die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, existiert nicht. Das ist bekannt. Dafür ist im Kinderförderungsgesetz (KiFöG-LSA) die Regelung getroffen worden, dass im Kuratorium festgelegt sein muß, ob die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist oder nicht.

Weiterhin wird nochmals betont, dass soweit es aufgrund von personellen Situationen und auf die aktuelle Pandemie zurückzuführenden Infektionslagen zu Einschränkungen der Betreuungs- und Öffnungszeiten kommt, diese mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen von dessen Zuständigkeit nach § 45 SGB VIII in Verbindung mit § 20 KiFöG abzustimmen sind. Die Kuratorien sind unverzüglich über die vorgesehenen und aus Gründen der Pandemie befristet getroffenen Maßnahmen zu informieren.

Betreuungsgruppen

In diesem Zusammenhang möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass die Betreuungsgruppen in den Einrichtungen nochmals angepasst werden können. Dabei ist insbesondere ein Augenmerk auf die Kinderbetreuung in den frühen und/oder späteren Tageszeiten zu legen. Die Umsetzung ist informativ im gesamten Kuratorium zu besprechen. Eine pauschale und im Kuratorium nicht besprochene Kürzung der Öffnungszeiten wird nicht länger durch die Landeselternvertretung geduldet. Das Kuratorium besteht aus einem Trägervertreter, der Kita-Leitung und den Eltern, so dass eine Kommunikation stattfinden kann und muss.

Alle anderen beschriebenen Regelungen können im Erlass und dem neuen Hygienekonzept nachgelesen werden.

Die aktuellen Unterlagen könnt ihr hier abrufen

Erlass eingeschr Regelbetreuung ab 16 07 2020 vom 10 7 2020 komplett

Hygienekonzept vom 10 7 2020

Gegenüberstellung Erlasse 11 07 2020 – als punktuellerAuszug