Neue Regelungen für Kitas

Für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind mit dem am 10.06.2020 veröffentlichen Erlass und dem neu verfassten Hygienekonzept klare und verständliche Regelungen getroffen worden, die zuvor in der 7. Eindämmungsverordnung vom 30.06.2020 nicht vollständig beschrieben wurden.

Kinder und der leichte Schnupfen

Das kranke Kinder nichts in der Kita zu suchen haben ist uns und vielen Eltern klar.

Aber die Verweigerung der Aufnahme der Kinder mit leichten Erkältungssymptomen oder mit der obligatorischen laufenden Nase nahm Überhand. Daher finden wir es sehr gut, dass der „German-Schnupfen“ herausgenommen und für alle Beteiligten konkretisiert beschrieben wurde: „Eine Einrichtung grundsätzlich besuchen können

  • Kinder bis 3 Jahre mit typischer laufender Nase ohne weitere Krankheitszeichen,
  • Kinder ab 3 Jahren mit einer leichten banalen Erkältung, die kein Fieber und kein Krankheitsgefühl und insbesondere keinen trockenen Husten haben.“

Gesundschreibung

Eine generelle Vorgabe des Landes, die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, existiert nicht. Das ist bekannt. Dafür ist im Kinderförderungsgesetz (KiFöG-LSA) die Regelung getroffen worden, dass im Kuratorium festgelegt sein muß, ob die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist oder nicht.

Weiterhin wird nochmals betont, dass soweit es aufgrund von personellen Situationen und auf die aktuelle Pandemie zurückzuführenden Infektionslagen zu Einschränkungen der Betreuungs- und Öffnungszeiten kommt, diese mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen von dessen Zuständigkeit nach § 45 SGB VIII in Verbindung mit § 20 KiFöG abzustimmen sind. Die Kuratorien sind unverzüglich über die vorgesehenen und aus Gründen der Pandemie befristet getroffenen Maßnahmen zu informieren.

Betreuungsgruppen

In diesem Zusammenhang möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass die Betreuungsgruppen in den Einrichtungen nochmals angepasst werden können. Dabei ist insbesondere ein Augenmerk auf die Kinderbetreuung in den frühen und/oder späteren Tageszeiten zu legen. Die Umsetzung ist informativ im gesamten Kuratorium zu besprechen. Eine pauschale und im Kuratorium nicht besprochene Kürzung der Öffnungszeiten wird nicht länger durch die Landeselternvertretung geduldet. Das Kuratorium besteht aus einem Trägervertreter, der Kita-Leitung und den Eltern, so dass eine Kommunikation stattfinden kann und muss.

Alle anderen beschriebenen Regelungen können im Erlass und dem neuen Hygienekonzept nachgelesen werden.

Die aktuellen Unterlagen könnt ihr hier abrufen

Erlass eingeschr Regelbetreuung ab 16 07 2020 vom 10 7 2020 komplett

Hygienekonzept vom 10 7 2020

Gegenüberstellung Erlasse 11 07 2020 – als punktuellerAuszug

 

Stolpersteine KiFöG 5.0

Das Kinderförderungsgesetz von Sachsen-Anhalt (KiFöG) soll in diesem Jahr geändert werden. Zum fünften Mal. Ein Gesetzentwurf liegt dem Landtag vor und soll bis Ende des Jahres beschlossen werden, wobei der avisierte Fahrplan zusammen gestrichen wurde.

Wir möchten mit Stolpersteinen wichtige Punkte der Version KiFöG 5.0 hervorheben, um einen Fokus auf gute Änderungen zu legen und deswegen nicht tragbare Veränderungen und sichtbare Verschlechterungen benennen.

In unserer eingerichteten Rubrik KiFöG 5.0 könnt ihr die Stolpersteine verfolgen.

Es geht um UNSERE KINDER!
Es geht um UNS ELTERN!
Es geht um DIE FACHKRÄFTE!

Zu den Stolpersteinen

Elternstimmen zur Neugestaltung des KiFöG

In diesem Jahr soll das Kinderförderungsgesetz unseres Landes geändert werden, so der Plan. Mit der am 02.05.2018 gestarteten Unterschriftenaktion zeigen die Eltern Ihre Forderungen auf, die es gilt im neuen Gesetz umzusetzen.

Das KiFöG 5.0 steht an und sorgt nicht nur in politischen Kreisen für heiße Diskussionen. Auch bei den Eltern macht sich Unsicherheit breit, denn gerade die Eltern werden augenscheinlich mit ihrer Meinung außer Acht gelassen das Gesetz in ein richtiges Fahrwasser zu bringen.

Unterschriftenaktion bis 31.05.2018

Zusammen mit der AWO, die in Sachsen-Anhalt ungefähr 7.000 unserer Kinder in 76 Kitas und Horten betreut, konnten die Elternvertretungen vor Ort regionale Forderungspapiere entwickeln.

Mitte März starteten die regionalen Konferenzen der Elternkuratorien in Magdeburg, Halberstadt, Halle/Saale und Lutherstadt Wittenberg. Diese Konferenzen haben Möglichkeiten geschaffen, dass sich die Eltern der AWO Kindertagesstätten und Horte vernetzen und austauschen können. Gemeindeelternvertreter oder Kreiselternvertreter waren ebenfalls bei den Konferenzen vor Ort.

Alle Konferenzen waren gezeichnet von sehr intensiven, emotionalen und vor allem sehr sachlichen Diskussionsrunden, die gezeigt haben, dass ungefähr 90% der Forderungen der Eltern gleich sind.

Elternbeteiligung ist wichtig! Danke für die Unterstützung.

Meine Stimme für mein Kind

Jetzt brauchen wir Eure Unterschriften!

Es geht um unsere Kinder – die Kinder von uns Eltern – die Kinder Sachsen-Anhalts!

Nicht nur die Eltern der AWO Einrichtungen sind jetzt aufgerufen, die Unterschriftenaktion zu unterstützen. Auch Eltern deren Kinder bei Tagespflegen in guter Betreuung sind, Kitas in anderen Trägerschaften wie Eurer Heimatstadt oder -dorf, dem DRK, der Volksfürsorge, den kirchlichen Einrichtungen, Elternvereinen und anderen gemeinnützigen Gesellschaften in Sachsen-Anhalt.

Schließt Euch den Forderungen an.

Die Forderungspapiere Eurer Region und weitere Informationen zur Aktion „Meine Stimme für mein Kind“ findet Ihr auf der Internetseite des AWO Landesverband Sachsen-Anhalt. Die Forderungspapiere und leeren Unterschriftslisten könnt Ihr ausdrucken, zur Unterschriftensammlung auslegen und bis 31.05.2018 zurückschicken.

Errungenschaften bewahren

Wir haben in Sachsen-Anhalt bereits viel erreicht:
– unsere Kinder haben einen Anspruch ab Geburt auf Kinderbetreuung
– unsere Kinder haben einen Ganztagsanspruch von zehn Stunden pro Tag ab Geburt
– unsere Kinder werden in den Kita´s gebildet (Bildung: elementar – Bildung von Anfang an)
– wir Eltern haben Beratungs- und Mitbestimmungsrechte

Das gibt es Bundesweit noch nicht und das müssen wir uns bewahren.

Wir dürfen nicht stehen bleiben, sondern müssen eine weitere Verbesserung für unsere Kinder und unser Land erwirken.