Die Kreiselternvertretungen bestehen in den elf Landkreisen
– Altmarkreis Salzwedel
– Anhalt-Bitterfeld
– Börde
– Burgenlandkreis
– Harz
– Jerichower Land
– Mansfeld-Südharz
– Saalekreis
– Salzlandkreis
– Stendal und
– Wittenberg
aus gewählten Elternvertretern der zugehörigen Gemeindeelternvertretungen.
In den drei kreisfreien Städten
– Dessau-Roßlau
– Halle/Saale und
– Magdeburg
gibt es Stadtelternvertretungen, die sich aus gewählten Elternvertretern der zugehörigen Kindertageseinrichtungen zusammensetzen.
Die Kreis- und Stadtelternvertretungen sind unabhängige Gremien und entsenden aus ihrer Mitte ein Mitglied in den jeweiligen Jugendhilfeausschuss und die LandesElternVertretung.