Eckpunktepapier zum Kinderförderungsgesetz

In der heutigen Pressekonferenz der Regierungskoalition wurden Eckpunkte der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt durch den Koalitionsausschuss vorgestellt.

Eckpunktepapier Kinderförderungsgesetz

Auswirkung auf Eltern

Wie sich die einzelnen Eckpunkte auf die Eltern auswirken werden, muss in den nächsten Tagen genauer hinterfragt werden. Es gibt im Eckpunktepapier einige Positionen die einen positiven Eindruck vermitteln:

  1. Elternbeiträge sollen nur noch für ein Kind – dem Jüngsten – anfallen
    Heute sind Elternbeiträge bei Familien mit zwei und mehr Kindern begrenzt auf 160% des Beitrages für das älteste Kind in einer Kinderkrippe oder einem Kindergarten. 
  2. Kinder besitzen einen Anspruch bis zu zehn Stunden
    Heute haben in Sachsen-Anhalt alle Kinder einen Betreuungsanspruch von zehn Stunden ohne Sicht auf einen Bedarfsanspruch.
  3. Verpflegung in Kindertageseinrichtung wird konkretisiert
    Heute gibt es unterschiedlichste Ansichten im Bezug auf die Ausgestaltung der Erhebung von Verpflegungskosten.
  4. Stundengenaue Staffelung der Betreuungsverträge und Beitragssatzungen
    Heute gibt es noch Beitragssatzungen und Betreuungsverträge die keine stundengenaue Abrechnung ermöglichen.

Kosten für die Eltern

Aus dem Eckpunktepapier sind die Kosten für die Eltern nicht abzusehen. Durch den „Systemwechsel“ wird in erster Linie eine völlig neue Mathematikaufgabe notwendig. Zu viele neue Variablen lassen eine transparente Finanzierung noch nicht erkennen.

Die Konkretisierung der Verpflegungskosten ermöglicht ein Ende der derzeitigen Verwirrungen im Land und schafft Planungssicherheit bei den Eltern.