Neue Regelungen für Kitas

Für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind mit dem am 10.06.2020 veröffentlichen Erlass und dem neu verfassten Hygienekonzept klare und verständliche Regelungen getroffen worden, die zuvor in der 7. Eindämmungsverordnung vom 30.06.2020 nicht vollständig beschrieben wurden.

Kinder und der leichte Schnupfen

Das kranke Kinder nichts in der Kita zu suchen haben ist uns und vielen Eltern klar.

Aber die Verweigerung der Aufnahme der Kinder mit leichten Erkältungssymptomen oder mit der obligatorischen laufenden Nase nahm Überhand. Daher finden wir es sehr gut, dass der „German-Schnupfen“ herausgenommen und für alle Beteiligten konkretisiert beschrieben wurde: „Eine Einrichtung grundsätzlich besuchen können

  • Kinder bis 3 Jahre mit typischer laufender Nase ohne weitere Krankheitszeichen,
  • Kinder ab 3 Jahren mit einer leichten banalen Erkältung, die kein Fieber und kein Krankheitsgefühl und insbesondere keinen trockenen Husten haben.“

Gesundschreibung

Eine generelle Vorgabe des Landes, die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, existiert nicht. Das ist bekannt. Dafür ist im Kinderförderungsgesetz (KiFöG-LSA) die Regelung getroffen worden, dass im Kuratorium festgelegt sein muß, ob die gesundheitliche Eignung eines Kindes nach einer Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist oder nicht.

Weiterhin wird nochmals betont, dass soweit es aufgrund von personellen Situationen und auf die aktuelle Pandemie zurückzuführenden Infektionslagen zu Einschränkungen der Betreuungs- und Öffnungszeiten kommt, diese mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen von dessen Zuständigkeit nach § 45 SGB VIII in Verbindung mit § 20 KiFöG abzustimmen sind. Die Kuratorien sind unverzüglich über die vorgesehenen und aus Gründen der Pandemie befristet getroffenen Maßnahmen zu informieren.

Betreuungsgruppen

In diesem Zusammenhang möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass die Betreuungsgruppen in den Einrichtungen nochmals angepasst werden können. Dabei ist insbesondere ein Augenmerk auf die Kinderbetreuung in den frühen und/oder späteren Tageszeiten zu legen. Die Umsetzung ist informativ im gesamten Kuratorium zu besprechen. Eine pauschale und im Kuratorium nicht besprochene Kürzung der Öffnungszeiten wird nicht länger durch die Landeselternvertretung geduldet. Das Kuratorium besteht aus einem Trägervertreter, der Kita-Leitung und den Eltern, so dass eine Kommunikation stattfinden kann und muss.

Alle anderen beschriebenen Regelungen können im Erlass und dem neuen Hygienekonzept nachgelesen werden.

Die aktuellen Unterlagen könnt ihr hier abrufen

Erlass eingeschr Regelbetreuung ab 16 07 2020 vom 10 7 2020 komplett

Hygienekonzept vom 10 7 2020

Gegenüberstellung Erlasse 11 07 2020 – als punktuellerAuszug

 

Kita-Streik in Halle und Halberstadt

Die Erzieher und Erzieherinnen sind am 13.04.2018 zu einem ganztägigen (Warn-) Streik durch die GEW aufgerufen. Somit können morgen die Halberstädter und Hallenser Kinder nur eingeschränkt im Hort, Kindergarten oder Kinderkrippe mit ihren „Kumpels“ spielen, lernen oder Hausaufgaben machen. Die Eltern müssen sich auf Einschränkungen einstellen.

Die Arbeitgeber haben es in zwei Verhandlungsrunden nicht geschafft ein Angebot vorzulegen. Daher wollen die Gewerkschaften mit diesem Streik den Druck vor der dritten Runde am 15. und 16.04.2018 erhöhen.

Somit sind in Halle/Saale und Halberstadt ca. 70 Einrichtungen vom Streik betroffen.

Worum geht´s?

Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 26.02.2018 mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich des TVöD. Dabei soll es um eine Erhöhung der Angestelltenentgelte um sechs Prozent (mindestens 200 EUR) sowie der Praktikanten- und Auszubildendenentgelte um 100 EUR monatlich gehen.

Links zum Thema:
https://www.facebook.com/levlsa/posts/1627660070693965
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/halle/kita-warnstreik-halle-halberstadt-100.html
https://gew-sachsenanhalt.net/aktuelles/166-gew-ruft-zum-warnstreik-auf
http://www.vka.de/site/home/vka/presse/pressemitteilungen__aktuelles/view-details-id-143.htm

 

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Neustart der LEV-Webseite

Das Internet hat uns wieder

Nach fast 15 Monaten ohne eine Internetseite startet die LandesElternVertretung Sachsen-Anhalt mit einem neuen Auftritt im WorldWideWeb.

Die Seiten werden sich in den nächsten Tagen füllen. Eltern, Elternvertreter/innen, Erzieher/innen, Politiker/innen und alle an der Kinderbetreuung Interessierte können sich gerne Informationen abrufen bzw.  Informationen liefern.

Für Hinweise, Ratschläge, Termininformationen im Rahmen der Kinderbetreuung könnt ihr hier gerne eine Mitteilung da lassen.