Gremium

Die LandesElternVertretung in Sachsen-Anhalt konnte im Sommer 2014 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Nach langem Bemühen haben es die Eltern Sachsen-Anhalts im Jahre 2013 geschafft, eine Elternvertretung auf Landesebene gesetzlich zu verankern. Das zum 1. August 2013 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz (KiFöG-LSA) regelte ab sofort die Elternvertretungen von der Kindereinrichtung bis zur Landespolitik.

Die LandesElternVertretung ist ein unabhängiges Gremium. Die Mitglieder sind Eltern, die die Interessen aller Kinder und Eltern auf Landesebene durchsetzen möchten und setzen sich aus jeweils einem gewählten Elternvertreter der Kreiselternvertretungen der Landkreise (KEV) bzw. der Gemeindeelternvertretungen der kreisfreien Städte (StEV) zusammen. Eine Geschäftsordnung regelt die Zusammenarbeit der 14 Mitglieder.

Die Geschäftsstelle der LandesElternVertretung befindet sich beim Kinderbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt.

Vorstand:

Der für zwei Jahre gewählte fünfköpfige Vorstand dient als Ansprechpartner für die Eltern und die Verwaltung und führt die laufenden Geschäfte der LandesElternVertretung.

Landesjugendhilfeausschuss Sachsen-Anhalt:

Der Landesjugendhilfeausschuss ist Teil des Landesjugendamtes und wird von einem Mitglied der LandesElternVertretung beratend begleitet.

Bundeselternvertretung:

Ziel der Bundeselternvertretung ist es, ein auf Bundesebene gesetzlich verankertes Gremium unter Beteiligung der Elternvertretungen aller Bundesländer zu werden. Die LandesElternVertretung ist bereits vor der Gründung Ende 2014 mit Delegierten in der Bundeselternvertretung vertreten.