KiFöG 5.0

Unsere Stolpersteine

Das KiFöG 5.0 – Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes ist in der entscheidenden Phase angekommen.
Um Euch auf dem Laufenden zu halten, veröffentlichen wir regelmäßig kurze Statements zu den geplanten Änderungen.   Bei Anfragen sind wir derzeit am besten über Facebookseite der LEV oder über unser Kontaktformular erreichbar.

Im Mai 2018 hat die Landesregierung ein Eckpunktepapier zur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) herausgebracht. Das Eckpunktepapier kann auf den letzten Seiten des jetzt im Landtag eingebrachten Gesetzentwurfes gelesen werden. Es lohnt sich, beim Lesen mit dem Schluss anzufangen ?.

Das KiFöG gibt in Sachsen-Anhalt die Rahmenbedingungen für die Betreuung unserer Kinder in allen Krippen, Kitas und Horten vor. Die einleitenden Worte „die Kinderbetreuung dem Wohl und der Entwicklung der Kinder sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient.“ müssen sich im Gesetz wiederfinden.

Der aktuelle Gesetzentwurf des KiFöG beinhaltet aus unserer Sicht gute Änderungen. Es gibt viele Anpassungen, die wir als Elternvertretung nicht mittragen können und wollen!

Es geht um UNSERE KINDER
– denen wir die besten Bedingungen für ihre frühkindliche Entwicklung wünschen!

Es geht um UNS ELTERN 
– um die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung, Familie, Beruf u.a.
– um eine gelingende Teilhabe und Zusammenarbeit von Eltern und Kita
– um eine finanzierbare Betreuung und gute Versorgung
– u.v.m.

Es geht um DIE FACHKRÄFTE 
– die ausreichend Zeit für die frühkindliche Entwicklung unserer Kinder benötigen
– die auch einmal Urlaub machen dürfen
– die für uns Eltern Zeit haben dürfen und müssen

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Unser erster Stolperstein: