Ganztagsanspruch soll sinken?
Aktueller Stand
Unsere Kinder haben in Sachsen-Anhalt unabhängig des elterlichen Haushaltes einen Ganztagsanspruch auf ein Förderungs- und Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung von zehn Stunden pro Tag.
Diese Kindertageseinrichtungen erfüllen in enger Zusammenarbeit mit den Eltern einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. In den Kindergärten und Horten wird die Gesamtentwicklung des Kindes altersgerecht gefördert. Die allgemeinen und erzieherischen Hilfen und Bildungsangebote regen die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes an, fördern seine Gemeinschaftsfähigkeit und gleichen Benachteiligungen aus.
Was soll sich ändern?
Unsere Kinder, um die es im Kinderförderungsgesetz geht, sollen zukünftig unterschiedlich behandelt werden.
Es soll künftig bei einem gleichen Bildungsanspruch für alle Kinder bleiben. Der neue Gesetzentwurf geht davon aus, dass die Zeit, die Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegestellen verbringen, nicht nur Betreuung, sondern Bildungsziele verwirklicht werden, die allen Kindern gute Chancen für ihren weiteren Bildungsweg bieten soll.
Die pädagogischen Angebote stehen deshalb auch künftig allen Kindern gleichermaßen und acht Stunden täglich zur Verfügung.
Was ist mit den anderen Angeboten, die bis heute im Kinderförderungsgesetz festgeschrieben sind?
Der bis jetzt geltende gesetzliche Betreuungsanspruch von bis zu zehn Stunden je Betreuungstag soll künftig so umgesetzt werden, dass über die angedachten acht Stunden pro Tag hinaus alle Eltern weiterhin bis zu zehn Stunden je Tag als erweiterten Anspruch nutzen können, sofern sie diese Betreuungszeit benötigen – insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Was bedeutet im Sinne der Gesetzesänderung „…erweiterter Anspruch…“?
Als weitere gleichwertige Gründe können zeitliche Belastungen durch
- Ausbildung, Fortbildung oder
- Studium oder
- aufgrund von Pflege, Krankheit und
- anderen Verpflichtungen (z.B. Ausübung eines Ehrenamtes)
in Betracht kommen.
Aus unserer Sicht wird nicht nur der Ganztagsanspruch reduziert, sondern die sozialen Kontakte und Beziehungen unsere Kinder erschwert.
Nicht mit uns!
Die im Gesetzentwurf angeführte Herabsetzung des Ganztagesanspruches für unsere Kinder von zehn auf acht Stunden wird von der LEV abgelehnt.
Und mit Blick auf die Verwaltung: Es ist zwar seitens des Gesetzgebers zu erkennen, dass die Inanspruchnahme eines 10-Stunden-Anspruches unbürokratisch gestaltet werden soll, nur die Möglichkeit dieser Umsetzung erschließt sich uns nicht.
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