Eckpunktepapier zum Kinderförderungsgesetz

In der heutigen Pressekonferenz der Regierungskoalition wurden Eckpunkte der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt durch den Koalitionsausschuss vorgestellt.

Eckpunktepapier Kinderförderungsgesetz

Auswirkung auf Eltern

Wie sich die einzelnen Eckpunkte auf die Eltern auswirken werden, muss in den nächsten Tagen genauer hinterfragt werden. Es gibt im Eckpunktepapier einige Positionen die einen positiven Eindruck vermitteln:

  1. Elternbeiträge sollen nur noch für ein Kind – dem Jüngsten – anfallen
    Heute sind Elternbeiträge bei Familien mit zwei und mehr Kindern begrenzt auf 160% des Beitrages für das älteste Kind in einer Kinderkrippe oder einem Kindergarten. 
  2. Kinder besitzen einen Anspruch bis zu zehn Stunden
    Heute haben in Sachsen-Anhalt alle Kinder einen Betreuungsanspruch von zehn Stunden ohne Sicht auf einen Bedarfsanspruch.
  3. Verpflegung in Kindertageseinrichtung wird konkretisiert
    Heute gibt es unterschiedlichste Ansichten im Bezug auf die Ausgestaltung der Erhebung von Verpflegungskosten.
  4. Stundengenaue Staffelung der Betreuungsverträge und Beitragssatzungen
    Heute gibt es noch Beitragssatzungen und Betreuungsverträge die keine stundengenaue Abrechnung ermöglichen.

Kosten für die Eltern

Aus dem Eckpunktepapier sind die Kosten für die Eltern nicht abzusehen. Durch den „Systemwechsel“ wird in erster Linie eine völlig neue Mathematikaufgabe notwendig. Zu viele neue Variablen lassen eine transparente Finanzierung noch nicht erkennen.

Die Konkretisierung der Verpflegungskosten ermöglicht ein Ende der derzeitigen Verwirrungen im Land und schafft Planungssicherheit bei den Eltern.

 

Elternstimmen zur Neugestaltung des KiFöG

In diesem Jahr soll das Kinderförderungsgesetz unseres Landes geändert werden, so der Plan. Mit der am 02.05.2018 gestarteten Unterschriftenaktion zeigen die Eltern Ihre Forderungen auf, die es gilt im neuen Gesetz umzusetzen.

Das KiFöG 5.0 steht an und sorgt nicht nur in politischen Kreisen für heiße Diskussionen. Auch bei den Eltern macht sich Unsicherheit breit, denn gerade die Eltern werden augenscheinlich mit ihrer Meinung außer Acht gelassen das Gesetz in ein richtiges Fahrwasser zu bringen.

Unterschriftenaktion bis 31.05.2018

Zusammen mit der AWO, die in Sachsen-Anhalt ungefähr 7.000 unserer Kinder in 76 Kitas und Horten betreut, konnten die Elternvertretungen vor Ort regionale Forderungspapiere entwickeln.

Mitte März starteten die regionalen Konferenzen der Elternkuratorien in Magdeburg, Halberstadt, Halle/Saale und Lutherstadt Wittenberg. Diese Konferenzen haben Möglichkeiten geschaffen, dass sich die Eltern der AWO Kindertagesstätten und Horte vernetzen und austauschen können. Gemeindeelternvertreter oder Kreiselternvertreter waren ebenfalls bei den Konferenzen vor Ort.

Alle Konferenzen waren gezeichnet von sehr intensiven, emotionalen und vor allem sehr sachlichen Diskussionsrunden, die gezeigt haben, dass ungefähr 90% der Forderungen der Eltern gleich sind.

Elternbeteiligung ist wichtig! Danke für die Unterstützung.

Meine Stimme für mein Kind

Jetzt brauchen wir Eure Unterschriften!

Es geht um unsere Kinder – die Kinder von uns Eltern – die Kinder Sachsen-Anhalts!

Nicht nur die Eltern der AWO Einrichtungen sind jetzt aufgerufen, die Unterschriftenaktion zu unterstützen. Auch Eltern deren Kinder bei Tagespflegen in guter Betreuung sind, Kitas in anderen Trägerschaften wie Eurer Heimatstadt oder -dorf, dem DRK, der Volksfürsorge, den kirchlichen Einrichtungen, Elternvereinen und anderen gemeinnützigen Gesellschaften in Sachsen-Anhalt.

Schließt Euch den Forderungen an.

Die Forderungspapiere Eurer Region und weitere Informationen zur Aktion „Meine Stimme für mein Kind“ findet Ihr auf der Internetseite des AWO Landesverband Sachsen-Anhalt. Die Forderungspapiere und leeren Unterschriftslisten könnt Ihr ausdrucken, zur Unterschriftensammlung auslegen und bis 31.05.2018 zurückschicken.

Errungenschaften bewahren

Wir haben in Sachsen-Anhalt bereits viel erreicht:
– unsere Kinder haben einen Anspruch ab Geburt auf Kinderbetreuung
– unsere Kinder haben einen Ganztagsanspruch von zehn Stunden pro Tag ab Geburt
– unsere Kinder werden in den Kita´s gebildet (Bildung: elementar – Bildung von Anfang an)
– wir Eltern haben Beratungs- und Mitbestimmungsrechte

Das gibt es Bundesweit noch nicht und das müssen wir uns bewahren.

Wir dürfen nicht stehen bleiben, sondern müssen eine weitere Verbesserung für unsere Kinder und unser Land erwirken.